AGB


ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

(Unter Berücksichtigung der unverbindlichen Verbandsempfehlung des Maschinenhandels der Wirtschaftskammer Österreich)

1. Vertragsabschluss

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Firma RUTECH Rupp GmbH (nachfolgend kurz RuTech genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Firma RuTech und ihren Vertragspartnern.

1.2 Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

2.2 Teillieferungen sind möglich.

2.3 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Vertragspartner sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der Firma RuTech schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.

2.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners.

2.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung der Firma RuTech insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten vom Vertragspartner als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.

2.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Firma RuTech oder dessen Unterlieferanten entbinden die Firma RuTech von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

2.7 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien die Firma RuTech für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl der Firma RuTech auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Vertragspartner Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch die Firma RuTech entstehen.

2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. Auch die Firma RuTech kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch die Firma RuTech unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist die Firma RuTech nur zur zinsenfreien Rückerstattung einer empfangenen Anzahlung verpflichtet.

2.9 Der Firma RuTech steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Firma RuTech, Siebensterngasse 30, 1070 Wien.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich ab Lager Wien, exklusive Mehrwertsteuer.

3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.

3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.

4. Zahlung

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.

4.2 Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, sonst innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen.

4.3 Warensendungen an das Ausland erfolgen per Nachname bzw. Vorauskassa. Hierbei werden jeweils 2% Skonto berücksichtigt

4.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Firma Rutech berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.5 Bei der Firma RuTech einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

4.6 Bei Zahlungsverzug werden von der Firma RuTech Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Die Höhe der Zinsen liegt bei 8 % p.a. über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern bei 4 % p.a. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Firma RuTech berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

5. Eigentumsrecht

5.1 Die gelieferten Werkzeuge, Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Firma RuTech. Der Vertragspartner hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen.

5.2 Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die Firma RuTech jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Vertragspartners zurückzuholen.

6. Forderungsabtretungen

6.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner der Firma RuTech schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Handelswaren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen der Firma RuTech zahlungshalber ab. Der Vertragspartner hat der Firma RuTech auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern (Offenen-Posten-Liste), Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

6.2 Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen der Firma RuTech gegenüber in Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern; er hält die Zahlungseingänge nur im Namen der Firma RuTech inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an die Firma RuTech abgetreten.

6.3 Forderungen gegen die Firma RuTech dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Vertragspartner abtreten werden.

7. Kostenvoranschlag

7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

7.2 Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Vertragspartner verrechnet.

8. Mahn- und Inkassospesen

8.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma RuTech sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu ersetzen.

8.2 Sofern die Firma RuTech das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

8.3 Darüber hinaus ist vom Vertragspartner jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Firma RuTech anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

9. Gewährleistung, Garantie und Haftung

9.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Vertragspartner vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die Firma RuTech, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Firma RuTech verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Vertragspartner in angemessener Frist durchzuführen.

9.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für die Firma RuTech mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Vertragspartner das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn die Firma RuTech die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Vertragspartner mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, an der Firma RuTech liegenden Gründen, unzumutbar sind.

9.3 Es wird vereinbart, dass der Vertragspartner sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.

9.4 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.

9.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt die Firma RuTech, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Vertragspartners nicht eingeschränkt wird.

10. Vertragsrücktritt

10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen wie insbesondere Konkurs des Vertragspartners oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma RuTech zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat die Firma RuTech bei Verschulden des Vertragspartners die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

10.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma RuTech von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

10.4 Tritt der Vertragspartner, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Firma RuTech die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl der Firma RuTech einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

11. Aufrechnung

11.1 Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Vertragspartners gegen Ansprüche der Firma RuTech ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Firma RuTech schriftlich anerkannt worden.

12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Firma RuTech entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Vertragspartners gelten auch als höhere Gewalt und befreien die Firma RuTech für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

13. Produkthaftung

13.1 Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma RuTech verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma RuTech vereinbart.

14.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

15. Datenschutz und Änderung der Anschrift

15.1 Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der Firma RuTech automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

15.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma RuTech Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

16.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.